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GWG-Sofortabschreibungs-Checker §6 EStG

Anschaffungskosten netto eingeben und sofort sehen, wie die Anschaffung steuerlich einzuordnen ist: Bagatellgrenze, Sofortabschreibung, Sammelposten-Wahlrecht oder reguläre lineare AfA über die Nutzungsdauer.

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Anschaffung eingeben

Anschaffungskosten netto (ohne Umsatzsteuer, sofern vorsteuerabzugsberechtigt) eingeben. Die Nutzungsdauer wird nur für die reguläre lineare AfA benötigt.

Über dieses Werkzeug

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nach §6 Abs. 2 EStG dürfen bis 800 € netto Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden — bei Anschaffungskosten bis 250 € entfällt sogar die besondere Aufzeichnungspflicht (Bagatellgrenze). Für Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000 € netto besteht wahlweise die Möglichkeit, statt der Sofortabschreibung einen Sammelposten (Pool) nach §6 Abs. 2a EStG zu bilden, der über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird — diese Wahl gilt einheitlich für alle in diesem Jahr angeschafften Wirtschaftsgüter in dieser Preisspanne. Liegen die Anschaffungskosten über 1.000 € netto, ist nur die reguläre lineare Abschreibung (AfA) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer möglich. Diese Grenzen (250 €/800 €/1.000 €) gelten unverändert seit 2018; eine im Wachstumschancengesetz diskutierte Anhebung wurde nicht umgesetzt. Dieses Werkzeug bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung — bei Grenzfällen empfiehlt sich Rücksprache mit dem Steuerbüro.